eArztbriefe digital senden und empfangen

Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) können den Arbeitsalltag in Praxen erleichtern. Bisher notwendige Arbeitsschritte wie Ausdrucken oder Scannen entfallen. Wie komfortabel die Anwendung funktioniert, hängt jedoch oft davon ab, wie der jeweilige Anbieter des Praxisverwaltungssystems (PVS) die Anforderungen in seiner Software umgesetzt hat.

Hintergrund
Arztpraxen müssen im Zuge des Digital-Gesetzes eArztbriefe ab dem 30. Juni 2024 mindestens empfangen können. Bereits jetzt droht eine Kürzung der TI-Pauschale, wenn Praxen noch nicht für den eArztbrief vorbereitet sind. Die TI-Pauschale wird nicht gekürzt, wenn der Software-Anbieter das eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.

 

Das Erstellen eines eArztbriefs unterscheidet sich wenig von einem Papier-Arztbrief: Er wird, wie bisher auch, im PVS erstellt. Notwendige weitere Informationen wie Diagnosen, Medikation oder Bilddateien können hinzugefügt werden. Danach wird alles elektronisch signiert.

Versand über KIM

Anschließend müssen Praxen die Adresse der KIM (Kommunikation im Medizinwesen) der empfangenden Praxis einfügen. KIM kennen viele Praxen bereits vom Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur (TI) funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt.

Adressbuch 

Viele Praxen speichern die KIM-Adressen von Kolleginnen und Kollegen in ihrem persönlichen elektronischen Adressbuch. Alternativ verfügt KIM über ein zentrales Adressbuch, den sogenannten „Verzeichnisdienst der TI“. Hier können Praxen die KIM-Adresse des gewünschten Empfängers nach verschiedenen Suchkriterien auswählen. Der eArztbrief wird nun wie eine E-Mail verschickt, dabei aber verschlüsselt an den Empfänger übermittelt. Der versendete eArztbrief wird bei einem bereits bekannten Patienten automatisch im PVS in der Patientenakte hinterlegt.

Anhänge

Zusätzlich können neben dem eigentlichen Arztbrief auch Anhänge, wie Befunddaten oder Medikationspläne, direkt mitübermittelt werden. Ab der KIM-Version 1.5 sind KIM-Nachrichten bis zu einer Größe von bis zu 500 MB möglich. Hierfür ist eventuell eine Aktualisierung der KIM-Installation notwendig. Praxen sollten dazu ihren KIM-Anbieter ansprechen.

eArztbriefe empfangen

Eingehende eArztbriefe kommen ähnlich wie herkömmliche E-Mails im Posteingang an. Sie werden automatisch entschlüsselt und sind als eArztbriefe gekennzeichnet. Das PDF-Dokument kann das System automatisch direkt der jeweiligen Patientenkartei zuordnen und auf Wunsch dort speichern. Praxen können den Abruf von eArztbriefen so einstellen, dass die Briefe nach einer bestimmten Zeit automatisch abgerufen werden. Sie können den Abruf bei Bedarf aber auch manuell auslösen. Bei vielen PVS zeigt ein Icon in der Taskleiste an, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Der erfolgreiche Empfang eines eArztbriefs kann durch den automatisierten Versand einer Eingangsbestätigung (MDN) an den Versender bestätigt werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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