Die „Zielleistung“ ist ein häufiger Streitpunkt bei Operationen
Auch bei ambulanten Operationen verweigern private Kostenträger die Berechenbarkeit von nebeneinander berechneten operativen Leistungen („GOÄ-Ziffern“) mit dem Hinweis, die (nicht anerkannte) Leistung sei mit der (ebenfalls abgerechneten) „Zielleistung“ abgegolten.
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