Corona-Sonderregelungen in der GOÄ verlängert
Die Bundesärztekammer hat in Absprache mit dem PKV-Verband aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens die Geltungszeiträume der bestehenden Sonderregelungen in der GOÄ erneut bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Folgend finden Sie die Abrechnungsmodalitäten im Überblick.
![Abrechnungstipps für niedergelassene Ärzte. Corona-Sonderregelungen in der GOÄ. Foto: newyorkheo/Shutterstock](/fileadmin/_processed_/c/c/csm_shutterstock_1669630402_newyorkheo_2697ab4238.jpg)
Es gelten weiterhin folgende vier Sonderregelungen in der GOÄ, bei einigen wurde erneut der Geltungszeitraum verlängert:
- die Abrechnung des „Hygienezuschlags“ Nr. 245 GOÄ analog im Rahmen einer ambulanten Behandlung, weiterhin nur mit dem Einfachsatz (6,41 €). Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2021 bis zunächst zum 30.06.20211,
- die mehrfache Abrechnung der Nr. 3 GOÄ im Rahmen einer telefonischen Beratung, pro vollendete 10 Minuten, maximal dreimal pro Sitzung und insgesamt für maximal vier telefonische Beratungen pro Kalendermonat (nicht: pro Behandlungsfall!), befristet zunächst bis zum 30.06.30212,
- für psychotherapeutische Leistungen, u.a. auch für die Nrn. 804, 806 und 849 GOÄ, dass ein unmittelbarer direkter Arzt-Patienten-Kontakt nicht unbedingt erforderlich ist; befristet zunächst bis zum 30.06.20213 und
- die Empfehlung für die Abrechnung von telemedizinischen Leistungen vom 26.06.2020, unabhängig von der Corona-Pandemie auf Dauer4.
1 Bundesärztekammer, Gebührenordnung, Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
2 Bundesärztekammer, Gebührenordnung, Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
3 Bundesärztekammer, Gebührenordnung, Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen
4 Bundesärztekammer, Gebührenordnung, Abrechnungsempfehlung ärztlicher Leistungen nach GOÄ
► Stand: Januar 2021; aktualisiert im März 2021
Quelle: Fragen und Antworten aus unserem Leserangebot „Abrechnungsservice“ www.ni-a.de/abrechnungsservice