Ist der Widerspruch gegen einen KV-Bescheid sinnvoll?

Erhält eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt ein Schreiben der Kassenärzt­lichen Vereinigung (KV), in dem eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- oder Verordnungsweise angekündigt wird, besteht verbreitet Ratlosigkeit, wie und ob reagiert werden soll. Meist wird dann direkt eine Anwaltskanzlei konsultiert, was mit Kosten verbunden ist. Das ist aber nicht immer erforderlich.


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