Dokumentation der Psychosomatik-Positionen wird verstärkt geprüft
Etwa die Hälfte der der niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte hat die KV-Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) der psychosomatischen Grundversorgung nach den GOP 35100 (Differenzialdiagnostik) und 35110 (verbale Intervention). Aufgrund der deutlichen Zunahme der Abrechnung dieser GOP in hautärztlichen Praxen prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmend deren korrekte Dokumentation.
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