Dokumentation der Psychosomatik-Positionen wird verstärkt geprüft

Etwa die Hälfte der der niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte hat die KV-Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) der psycho­somatischen Grundversorgung nach den GOP 35100 (Differenzial­diagnostik) und 35110 (verbale Intervention). Aufgrund der deutlichen Zunahme der Abrechnung dieser GOP in hautärztlichen Praxen prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmend deren korrekte Dokumentation.


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