Abrechnungsmodalitäten der Bereitschaftspauschale oft falsch interpretiert

Bei überdurchschnittlich häufiger Abrechnung wird regelmäßig die Gebührenordnungsposition (GOP) 01435 bei Abrechnungsprüfungen einbezogen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beanstanden, dass die Voraussetzungen zur Abrechnung der GOP 01435 häufig nicht beachtet oder falsch interpretiert werden.


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