Strittige Abgrenzung zwischen IGeL- und GKV-Leistungen in der Orthopädie
Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden nur bis zu festgelegten Obergrenzen vergütet (Regelleistungsvolumen (RLV), Praxisbudgets und so weiter). Somit ist es nachvollziehbar, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bestrebt sind, bei Erreichen der Vergütungsobergrenzen nach Möglichkeiten zu suchen, Leistungen außerhalb der Leistungspflicht der GKV zu erbringen. Nach Verlautbarungen der GKV werden angeblich immer wieder Leistungen als IGeL angeboten, die zu Lasten der GKV berechnet werden müssten. Wie Sie besser abgrenzen können.
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