Dokumentation der Psychosomatik-Ziffern wird stringenter geprüft
Gut ein Drittel der niedergelassenen Orthopädinnen und Orthopäden hat die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 35100 und 35110. Wegen der überproportional zunehmenden Abrechnungshäufigkeit dieser GOP – auch in orthopädischen Praxen – sehen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) veranlasst, Prüfungen der Dokumentationen zu diesen Positionen durchzuführen.
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