Was ändert sich beim Anspruch auf Verbandmittel für gesetzlich Versicherte ab Dezember 2024?

W. Sellmer

Neben (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln hat der gesetzlich Versicherte auch Anspruch auf Verbandmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da sich seit über 20 Jahren allerdings immer mehr Produkte selbst zu „Verbandstoffen ernennen“, die objektiv gesehen nicht oder nicht ausschließlich zum „Verbinden“ geeignet sind, ringt der Gesetzgeber mit den Vertretern der Hersteller seit 2016 um eine neue Verbandmitteldefinition. Aktuell läuft eine Übergangsfrist bis zum 02. Dezember dieses Jahres. Sollte sie nicht erneut verlängert werden (Prognose siehe am Ende dieses Artikels), hat das einen massiven Einfluss auf den Anspruch gesetzlich Versicherter aber natürlich auch auf die Verordnung durch Kassenarztpraxen. Im diesem Beitrag werden Werdegang und Auswirkungen dieser Veränderungen beleuchtet.


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