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Biologische Rhythmen – Auswirkungen auf die Gesundheit Chronobiologie: Grundlagen der circadianen Rhythmik

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Unser inneres Uhrensystem, auch circadianes System genannt, besteht aus der zentralen Uhr (Master Clock) in den Nuclei suprachiasmatici (SCN) im Hypothalamus als Hauptzeitgeber und den peripheren Uhren in Organen und Geweben. Dieses System ge­neriert unseren circadianen Rhythmus. Der circadiane Rhythmus beschreibt eine nahezu 24 Stunden lange Periode, die – von in­ternen und externen Faktoren beeinflusst – durch das circadiane System gesteuert wird. Einbezogen in diese circadiane Regulation sind molekulare Pro­zesse, die Melanopsin produzierenden retinalen Ganglienzellen, die Melatonin produzierende Epiphyse sowie neurale und humorale Faktoren. Der SCN integriert Helligkeitsinformationen der Retina in circadiane Rhythmen, mit denen physiologische und metabolische Prozesse reguliert werden. Mittels Temperaturänderungen, sympathi­schen und parasympathischen sowie hormonellen Signalen steuert der SCN die peripheren Oszillationen in den unterschiedlichen Geweben.


Wenn Sie online teilnehmen, werden Ihre Punkte direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.

www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.

Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.

Ihre Punkte werden direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.  Bis zur Gutschrift bei Ihrer Landesärztekammer kann es 3-4 Wochen dauern, darauf haben wir keinen Einfluss.

Wir stellen jede Fortbildung online, sobald die Zertifizierung vorliegt. In manchen Fällen erhalten wir die Zertifizierung erst einige Zeit nach dem Erscheinen des gedruckten Heftes. In diesem Fall besuchen Sie bitte die Seite später erneut.  

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungssatzung/ -ordnung einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Fortbildungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorschreibt. Stellenweise werden seitens der zuständigen Institutionen stichprobenartige Kontrollen der Punktekonten durchgeführt – daher können Sie im Einzelfall aufgefordert werden, Fortbildungszertifikate zu Überprüfungszwecken einzureichen.  Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, Fortbildungszertifikate mindestens ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes persönlich aufzubewahren. Als Fortbildungsanbieter übermitteln wir lediglich die Daten über Ihre erfolgreiche Teilnahme elektronisch an die zuständige Ärztekammer und können Ihnen leider kein Zertifikat ausstellen.

Für Teilnehmer aus Österreich: E-Learning-Fortbildungen aus Deutschland sind 1:1 für das österreichische DFP (Diplom-Fortbildungsprogramm) anrechenbar.


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Durch eine technische Umstellung werden Ihre Fortbildungsteilnahmen bis Januar 2018 leider nicht mehr angezeigt. Die Fortbildungen können Sie bei Ihrer Ärztekammer einsehen.

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