Wie Behandlungen nach „kosmetischen“ IGeL abrechnen?

Insbesondere jüngere Menschen lassen sich zunehmend tätowieren oder an verschiedenen Körperstellen piercen. Damit stellt sich die Frage, ob und inwieweit damit zusammenhängende ärztliche Leistungen ebenfalls privat zu liquidieren oder zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen sind.


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