Urologie: Liquidation von Speziallaborleistungen
Für Urologinnen und Urologen ergibt sich im Zusammenhang mit individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) regelmäßig die Notwendigkeit zur Erbringung von Speziallaborleistungen. Die Abrechnung von Speziallaborleistungen der Abschnitte M3 und M4 der GOÄ ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
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