Uhrzeiten der Leistungserbringung mit der Abrechnung angeben?

Für alle ärztlichen Leistungen ist für Prüfungen auf Basis von Zeitprofilen in Anhang 3 des EBM eine Prüfzeit festgelegt. Bestimmte Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM setzen eine Mindestzeit der Erbringung voraus, andere GOP sind nur zu festgelegten Tages- oder Nachtzeiten oder an Feiertagen berechnungsfähig.


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