Gesundheitsetat für 2024 schrumpft um ein Drittel

Der Bundeshaushalt 2024 steht. In der ersten Februarwoche brachten Bundestag und Bundesrat den 477 Milliarden € schweren Etat auf den Weg. Damit endet die vorläufige Haushaltsführung, die aufgrund der Verzögerung in den Haushaltsberatungen nötig geworden war. Für den Bereich Gesundheit sieht der Haushalt im laufenden Jahr 16,71 Milliarden € vor.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll in diesem Jahr 16,71 Milliarden € ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung, als er den Einzelplan 15 (Bundesministerium für Gesundheit) des Haushaltsgesetzes 2024 in geänderter Fassung annahm. Der Regierungsentwurf sah Ausgaben von 16,22 Milliarden € vor. Im Jahr 2023 standen dem Gesundheitsministerium noch 24,48 Milliarden € zur Verfügung. Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden €.

Impfstoffbeschaffung und Belastungen durch Corona

Neu in den Etat aufgenommen wurden 346,23 Millionen € für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2. Die Haushälter veränderten ebenso mehrere Ausgabeposten des Regierungsentwurfs. Von 10,5 Millionen € auf 140,5 Millionen € erhöhten sie die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen (2023: 1,2 Milliarden €).

Weniger Geld für Pandemiebereitschaftsverträge

Gekürzt wurde bei der Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen (hierin verpflichten sich Pharmafirmen Herstellungskapazitäten für Impfstoffe vorzuhalten), und zwar von 544,77 Millionen € auf 486,12 Millionen €. Aufgestockt wurde dagegen bei der Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit, und zwar von 50 Millionen € auf 60,25 Millionen €. Um die Kosten der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu decken, wurde der Regierungsansatz von 5,03 Millionen € auf 6,28 Millionen € angehoben.

Informationstechnik

Mehr Geld gibt es auch für Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen. Der Ausschuss erhöhte die Mittel dafür um 4,65 Millionen € auf 32,79 Millionen €. Für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik werden statt 4,63 Millionen € im Entwurf nun 14,56 Millionen € bereitgestellt.

Mehr Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten und Drogen

Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung soll es mehr Geld geben. Die Haushälter stockten den Regierungsansatz von 17,53 auf 22,38 Millionen € auf. Die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten darf 13,08 Millionen € kosten statt ursprünglich vorgesehenen 9,9 Millionen €. Für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch stehen 19,21 Millionen € zur Verfügung gegenüber 15,21 Millionen €, die die Regierung vorgesehen hatte.

Forschungsmittel

Die Ausgaben für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches erhöhte der Ausschuss von 29,38 Millionen € auf 38,77 Millionen €. Damit soll unter anderem der professionelle Umgang mit Wünschen nach einem assistierten Suizid erforscht werden, vor allem mit Blick auf die Pflegefachpersonen. Außerdem soll damit der Projektentwurf „Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege“ gefördert werden. Neu in den Etat aufgenommen wurden sieben Millionen € für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long-COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen.

Finanzmittel für Bundesbehörden

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn erhält 115,02 Millionen € (2023: 115,09 Millionen €). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln bekommt 17,06 Millionen € (2023: 17,46 Millionen €). Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen bei Frankfurt am Main kann mit 91,16 Millionen € rechnen nach 91,31 Millionen € in 2023. 167,12 Millionen € gehen an das Robert-Koch-Institut in Berlin (2023: 171,4 Millionen €).

Für den Haushaltsentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten. 

Quelle: heute im bundestag (hib), 41/2024, Deutscher Bundestag

Stand: 01.02.2024

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