Die Bedeutung von „je Sitzung“ im EBM und in der GOÄ
Abrechnungsbegrenzungen wie „einmal im Behandlungsfall“ oder „einmal im Krankheitsfall“ sind für den EBM und die GOÄ klar definiert. Anders verhält es sich, wenn die Berechnung einer Gebührenordnungsposition (GOP) durch „je Sitzung“ begrenzt ist: Weder im EBM noch in der GOÄ ist die Bedeutung von „je Sitzung“ definiert.
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