Telemedizin außerhalb der Praxis soll erleichtert werden

Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten sollen ihre Patienten künftig auch außerhalb ihrer Praxisräume telemedizinisch betreuen können. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat dazu Mitte Mai entsprechende Eckpunkte beschlossen und Rahmenbedingungen definiert, unter denen mobiles Arbeiten möglich sein soll.

Die telemedizinische Versorgung der Patientenschaft spiele insbesondere in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung eine immer größere Rolle, die in Zukunft wachsen werde, hieß es zur Begründung des Antrags der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetags im Mai in Essen. So sei eine Betreuung per Videosprechstunde in vielen Fällen, zum Beispiel bei leichten Infekten oder chronischen Erkrankungen, medizinisch sinnvoll und vereinfache für viele Patientinnen und Patienten den Zugang zur Versorgung. 

Anders als in anderen Berufen gebe es jedoch beim mobilen Arbeiten außerhalb der Praxisräume „rechtliche Hürden“. Dies widerspreche dem Bedarf der Praxen „sowohl in der ärztlichen Berufsausübung als auch in der Einbindung der Angestellten“. 

Zulassung unabdingbar

Die beschlossenen Eckpunkte sehen vor, dass die Durchführung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen mit digitalen und telemedizinischen Hilfsmitteln, sofern dies medizinisch vertretbar ist, von der Bindung der Erbringung am Praxisort gelöst wird. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. 

Mehrheit der Fälle in Präsenz

Zudem muss weiterhin gewährleistet sein, dass die überwiegende Zahl der Fälle vor Ort in der Praxis versorgt wird und eine Konsultation in Präsenz zeitnah möglich ist, sofern eine Anschlussbehandlung medizinisch erforderlich ist. Auch im Sinne der Patientensicherheit sei die Möglichkeit einer kurzfristigen und erreichbaren/nahen Versorgung in der behandelnden Praxis essenziell. Nur wenn beide Ziele gewährleistet seien, könne man auch dem Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen gerecht werden, die Versorgungsanforderungen vor Ort durch die Praxis weiterhin mit einem realen Versorgungsangebot in Präsenz zu begegnen.

Wie geht es weiter?

Entsprechende Regelungen sollen nun mit den Krankenkassen verhandelt und im Bundesmantelvertrag-Ärzte sowie im EBM verankert werden. Zuvor müssen unter anderem noch die Zulassungsverordnung und die (Muster-)Berufsordnung angepasst werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in seiner Rede zur Eröffnung des Ärztetages im Mai bereits seine Unterstützung signalisiert.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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