Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im März?

Die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist in aller Munde: Ministerpräsidentenkonferenz beschließt Impfpflicht im Stufen-Verfahren • KBV-Vorstand: Rein politische Entscheidung • Krankenversicherungen: Keine „Impfpolizei“ • Impfquote: Praxen gut aufgestellt

Ministerpräsidentenkonferenz: Impfpflicht im Stufen-Verfahren

Die Impfpflicht für Gesundheitsberufe soll zügig kommen, darin waren sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einig, in einem gestuften Verfahren.

Es gebe große Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab Mitte März. Man habe die Voraussetzungen für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geschaffen, sagte Petra Grimm-Benne, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), zu den Beschlüssen am 16. Februar. Die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ sei dabei eine „sachdienliche Grundlage für den Vollzug“. Die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen, heißt es. Ein Betretungsverbot der Einrichtungen etwa für Beschäftigte, die keinen Impfnachweis vorlegen, sei die letzte Stufe: „Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen“, so Grimm-Benne. Alle, die sich noch impfen lassen wollen oder z. B. erst eine Impfung haben, sollen weiterarbeiten dürfen. In der Handreichung werden die Schritte für Arbeitgebende erklärt, wenn Beschäftigte nicht ausreichend geimpft sind.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


KBV-Vorstand: Rein politische Entscheidung

Die Impfpflicht sei eine rein politische Entscheidung, so die KBV. Denn Praxen seien kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen.

Zur Debatte um eine Impfpflicht erklärte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Statement im Januar, dass eine allgemeine Impfpflicht klar politischer Natur sei. Arztpraxen sei es nicht zuzumuten, staatliche Maßnahmen gegen den Willen ihrer Patientinnen und Patienten durchzusetzen, hieß es. Es sei somit auch Aufgabe der Bundesregierung sich um die Umsetzung der Impfpflicht zu kümmern. „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Die Praxen sind kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen, sondern leben vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Auch eine Art Pflicht-Beratung, um sich als Impf-Unwilliger bemüht zu zeigen und von Bußgeldern freizumachen, kommt nicht infrage.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung


Impfquote: Praxen gut aufgestellt

In der Öffentlichkeit ist viel darüber diskutiert worden, welche Auswirkungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau auf die Leistungsfähigkeit z. B. von Praxen haben wird, sollte die Corona-Impfquote dort nicht hoch genug sein. Laut einer Blitzumfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung liegen die nordrheinischen Praxen bei der Impfquote vorne: Danach sind über 95 % der Niedergelassenen geimpft (Platz 1 im deutschlandweiten Vergleich) – das trifft auch auf knapp 95 % der Medizinischen Fachangestellten zu (Platz 2 im deutschlandweiten Vergleich). In vielen Ländern liegen die Impfquoten in den Praxen bei um die 90 %. Schlusslicht ist Thüringen mit rund 75 %, etwas darüber liegen Sachsen und Sachsen-­Anhalt. Die Zahlen ließen vermuten, dass nicht mit spürbaren Beeinträchtigungen für die Praxen sowie für die Patientenschaft zu rechnen sein werde, abgesehen davon, ob und wie die Impfpflicht durchgesetzt werde, so die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung


Krankenversicherungen: Keine „Impfpolizei“

Vor dem Hintergrund der Überlegung, die Krankenversicherungen im Zuge der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden, äußern sich die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband: Man werde der im Gesetzentwurf zur Impfpflicht (SARS-CovImpfG) vorgesehenen Aufklärungspflicht der Versicherten nach „besten Kräften“ entsprechen, eine Impfkontrolle lehne man jedoch ab. Dies sei eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen.

Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung e. V.

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