Ärztlich getragene MVZ: Stärkung gefordert

Der Gesundheitsausschuss hat sich am 13. März 2024 mit dem Thema „Private Equity im Gesundheitswesen“ befasst. Dabei ging es vor allem um die investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ), deren Zahl steigt, die aber nicht unumstritten sind.

Martin Hendges von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung äußerte sich kritisch zur aktuellen Lage. Der Anteil der iMVZ liege im zahnärztlichen Bereich aktuell bei 30 %, mit steigender Tendenz. Gutachten zeigten, dass iMVZ keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen ländlichen Regionen leisteten. Andreas Gassen von der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) riet von einer stark regulativen Gesetzgebung ab, die vor Gerichten nicht standhalten könnte. Gleichwohl sei es sinnvoll, die ärztlichen Positionen zu stärken, die ein MVZ führen, besitzen und ggf. irgendwann an andere Ärztinnen und Ärzte weitergeben wollten. Inhabergeführte Praxen seien die stärkste Brandmauer gegen iMVZ. Auch Transparenzregeln könnten verbessert werden. Andreas Ladurner von der Hochschule Aalen hob die Bedeutung der MVZ für die Versorgung in Ergänzung der Einzel- oder Gemeinschaftspraxen hervor. MVZ erlaubten skalierbare Organisationen der ambulanten Versorgung mit einem professionellen Management. Auch er plädierte dafür, die ärztlichen Leiter in MVZ zu stärken. Susanne Müller vom Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) sagte, es sollte ärztlichen Trägern einfacher gemacht werden, MVZ zu gründen und zu behalten. Die ärztliche Trägerschaft sei mit viel mehr Barrikaden versehen als bei nichtärztlichen Trägern. Derzeit gebe es rund 2.500 ärztlich getragene MVZ, die wegen der Struktur des Vertrags­arztrechts keinen natürlichen Nachfolger hätten. 

Quelle: heute im bundestag (hib), 143/2024

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