Paragrafen der GOÄ sind verbindlich
Nervenärzte, Neurologen und Psychiater bieten relativ wenige IGeL an. Deshalb ist es verständlich, dass diesen Arztgruppen häufig nicht ausreichend bewusst ist, dass bei der Erbringung und Liquidation von IGeL der Paragrafenteil der GOÄ ebenso gilt wie bei Privatpatienten.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.