Abrechnungsfehler bei Bereitschaftspauschale 01435 vermeiden
Eine Analyse der Frequenzstatistiken der von Nervenärzten abgerechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) lässt erkennen, dass die Bereitschaftspauschale 01435 in vielen berechtigten Fällen nicht abgerechnet wird. Sie wird aber auch häufig in nicht zutreffenden Konstellationen angesetzt.
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