Vorgaben vor der Erbringung beachten!
Immer wieder wird auch in der Laienpresse über das Angebot individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) in Vertragsarztpraxen berichtet. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten über Regularien, welche bei der Inanspruchnahme von IGeL zu beachten sind.
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