Für Kinderarztpraxen typische IGeL beachten

Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte erbringen im Vergleich zu anderen Arztgruppen nur in relativ begrenztem Umfang Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Häufig werden als IGeL zu berechnende Leistungen zwar erbracht aber nicht als IGeL liquidiert, sei es aus Unwissenheit oder weil man GKV-Patientinnen und -Patienten nicht mit Selbstzahlerleistungen konfrontieren möchte.


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