Die Schaumverödung kann keine EBM-Kassenleistung sein!  

Bereits im Jahr 2015 hatte der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen (BVPL) auf Anfrage an die KBV die Antwort erhalten, dass die ultraschallgesteuerte Schaumsklerosierung der Stammvenen keine Leistung sei, die sich nach der GOP 30501 abbilden ließe. Seitenäste wurden seinerzeit mit der Argumentation ausgeschlossen, dass man diese ja auch ohne Ultraschall punktieren könne. Dabei wurde vergessen, dass nach der AWMF-Leitlinie Sklerosierungstherapie der Varikose sowohl die richtige Lage als auch die notwendige Menge des Sklerosierungsmittels bis zum Übergang ins tiefe Venensystem sonographisch bestimmt werden muss.


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