Checkliste: Schritte in die Niederlassung

Der erste Schritt in die Niederlassung ist die Zulassung als Vertragsarzt. Welche Voraussetzungen werden benötigt, um als Vertragsarzt tätig sein zu können? Welche Genehmigungen und welche Nachweise braucht es? Hier finden Sie einen kleinen Wegweiser zur Zulassung als Vertragsarzt inklusive Checkliste zum Download.

1. Schritt: Eintragung in das Arztregister

Jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt ein Arztregister, in dem alle Ärzte und Psychotherapeuten aufgeführt sind, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen sind oder die eine Zulassung anstreben. Für eine vertragsärztliche Tätigkeit ist die Eintragung in das Arztregister Voraussetzung. Die Eintragung in das Arztregister wird bei der Arztregister­stelle beantragt, in deren Bezirk Ihr Wohnort ist. Mit der Antragstellung fällt eine Antragsgebühr von derzeit 100 € an.

Folgende Dokumente benötigen Sie, um in das Arztregister Ihrer KV aufgenommen zu werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular der jeweiligen KV
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Approbationsurkunde
  • Urkunde über Facharztanerkennung
  • Zeugnisse über die bisherige ärztliche Tätigkeit (Arbeitsverträge reichen nicht aus)
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen
  • bei ausländischen Dokumenten Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers

Wer sich ins Arztregister eintragen lässt, erhält automatisch auch eine Lebenslange Arztnummer (LANR). Anhand der LANR können ärztliche Leistungen und Verordnungen einer bestimmten Person zugeordnet werden.

Optional: Eintragung in die Warteliste

ChecklisteEine Checkliste für den Weg zur Zulassung und die dafür benötigten Dokumente finden Sie hier.

Die Bedarfsplanung regelt, wo in Deutschland Ärzte und Psychotherapeuten gebraucht werden. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft zweimal pro Jahr, in welchen Arztgruppen und Planungsbereichen zusätzliche Sitze für eine Niederlassung zur Verfügung stehen (offener Planungsbereich) und für welche weitere Niederlassungen gesperrt werden (gesperrter Planungsbereich).

Ob ein Bereich „offen“ oder „gesperrt“, kann den Bedarfsplänen der entsprechenden KV entnommen werden.

Falls Sie planen, sich in einem gesperrten Planungsbereich niederzulassen, sollten Sie sich auf die Warteliste im angestrebten Fachgebiet Ihrer KV setzen lassen. Der Eintrag in die Warteliste dokumentiert die Wartezeit auf einen Praxissitz.

2. Schritt: Wahl des Praxisstandortes

In offenen Planungsbereichen kann der Praxisstandort frei gewählt werden. In gesperrten Planungsbereichen ist eine Niederlassung nur möglich, wenn eine Praxis übernommen werden kann. Ärzte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, müssen sich auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz schriftlich bei der KV bewerben. Dazu muss das entsprechende Bewerbungsformular der KV ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden.

3. Schritt: Antrag auf Zulassung

Nach der Eintragung in das Arztregister, kann die Zulassung für einen Praxissitz bei dem zuständigen Zulassungsausschuss beantragt werden. Bei der Antragstellung muss man sich schon für einen Praxissitz entschieden haben. Bitte beachten Sie die Antragsfristen Ihrer KV.

Gibt es in einem gesperrten Planungsbereich mehrere Bewerber für einen Praxissitz, zieht der Zulassungsausschuss folgende Kriterien heran:

  • fachliche Eignung
  • Approbationsalter
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Dauer der Eintragung in der Warteliste der KV
  • Bereitschaft der Bewerber, besondere Versorgungsbedürfnisse zu erfüllen etc.
  • familiäre Situation

Folgende Dokumente benötigen Sie, um die Zulassung zu beantragen:

  • Ausgefülltes Antragsformular deiner KV
  • Auszug aus dem Arztregister: Der Registerauszug kann formlos bei Ihrer KV angefordert werden.
  • Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten, seit der Approbation
  • unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis: Dieses kann bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.

Zeitgleich mit dem Antrag an den Zulassungsausschuss sollte die Genehmigung für die Durchführung qualitätsgesicherter Leistungen beantragt werden. So darf Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen nur vornehmen, wer nachweist, dass er die hohen Qualitätsanforderungen erfüllt. Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegt nämlich einer zusätzlichen Qualitätssicherung. Zum Antrag werden die Nachweise benötigt und bei der zuständigen KV eingereicht.

Im Rahmen der Zulassung wird vom Arztregister auch eine Betriebsstättennummer (BSNR) zugeordnet und die Praxisdaten erfasst.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung