vasomed 1 | 2024

36. Jahrgang_1_2024 7 Nachrichten Nach einer Initiative des BVPL Neuaufnahme von OPS und EBM-Bewertungen zum ambulanten Operieren in der Phlebologie Wie bereits bei den Bonner Venentagen 2023 berichtet, hat der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e. V. (BVPL) in Zusammenarbeit mit anderen operativen Berufsverbänden eine Initiative zur Neuaufnahme von OPSKodierungen gestartet. Nach einer fast neunmonatigen Bearbeitung im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konnten wir uns im Wesentlichen mit unseren Vorstellungen durchsetzen und haben damit die insgesamt umfassendste OPS-Änderung in diesem Jahr und damit eine völlige Neustrukturierung der phlebologischen OPS-Systematik auf den Weg gebracht (Tab. 1). Diese Änderungen treten am 1.1.2024 in Kraft und sind für die Abrechnung in Klinik (DRG) und Praxis (EBM) verpflichtend. Nach Vorveröffentlichung der Kodes gab es dann auch sowohl eine Anpassung der geltenden DRGs für die Kliniken (Definitionshandbuch aG-DRG-Version 2024, S.1690 ff.) als auch eine teilweise Neubewertung im EBM (www.kbv.de/ html/ambulantes_operieren.php) für die Kassenärzte mit einer deutlichen Ausweitung der abrechenbaren Prozeduren. Die aktuelle EBM-Bewertung hält sich leider im Wesentlichen an die im Vergleich z. B. zu Orthopäden und Handchirurgen bisherige schlechte Bewertung für die phlebologischen Operationen. Allerdings gibt es einige durchaus positive Abweichungen, die wir zumindest als Schritt in die richtige Richtung werten können. So können Crossektomie und Stripping der Vena saphena magna jetzt eine Kategorie besser abgerechnet werden, wenn man eine akzessorische Vene mit operiert. Das macht dann für die gesamte Operation einschließlich Anästhesie circa 300 € mehr aus, womit man schon im Bereich einiger IV-Verträge ist, wobei bei diesen ja zusätzlich die Sachkosten getragen werden müssen. Auch die Rezidivoperationen werden jetzt breiter abgebildet und jeweils eine Kategorie höher bewertet (Tab. 2). Wir werden uns weiter beim Bewertungsausschuss dafür einsetzen, dass unsere phlebologischen Operationen künftig besser und anhand der neu geschaffenen OPS auch differenzierter bewertet werden. Interessant könnten die neuen OPS und die damit neu geschaffenen DRG in der Auswirkung auf die neuen Hybrid-DRG sein, die ab 1.1.24 wirksam wurden. Phlebologische Operationen sind noch nicht einbezogen, könnten aber möglicherweise zum zweiten Quartal eingeführt werden. Hier ist es vor allem spannend, ob eine adäquate Abrechnung der endoluminalen OP-Methoden Berücksichtigung findet. Je nach Höhe des kalkulierten Preises hätte das dann erhebliche Auswirkungen auf bestehende IV-Verträge. Der BVPL hat sich in dieser Sache bereits an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt – die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, aber wir bleiben dran. Auch in diesem Jahr werden wir weitere OPS-Änderungen einbringen. Dazu bitten wir alle Phlebologinnen und Phlebologen um Zuarbeit. Wer Verbesserungsbedarf in der Systematik findet oder seine OP-Methoden noch nicht ausreichend abgebildet sieht, ist gern zur Mitarbeit aufgefordert. > Über die weiteren aktuellen Entwicklungen geht es auch am 8.3.2024 in der berufspolitischen Sitzung im Rahmen der Bonner Venentage. Dr. med. Philipp Zollmann, MVZ Dr. Zollmann und Kollegen, Jena 2024 2023 5-385.78 Entfernung und Verschluss von Varizen: Crossektomie und Exhairese: Vv. saphenae magna et accessoria(e) K5 5-385.70 Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen: Crossektomie und Stripping: V. saphena magna K4 5-385.79 Entfernung und Verschluss von Varizen: Crossektomie und Exhairese: Vv. saphenae magna et accessoria(e) et parva K6 5-385.74 Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen: Crossektomie und Stripping: Vv. saphenae magna et parva K5 5-385.7b Entfernung und Verschluss von Varizen: Crossektomie und Exhairese: V(v). saphena(e) accessoria(e) K3 5-385.96 nicht abgebildet – alternativ: Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen: Exhairese (als selbständiger Eingriff): Seitenastvarize K1 5-385.ka Entfernung und Verschluss von Varizen: Rezidivcrossektomie und Exhairese: V. saphena parva K4 5-385.d1 Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen: (isolierte) Rezidivcrossektomie: V. saphena parva K3 5-385. k0/8/9/b diverse Rezidive Magnabereich K5 5-385.d0 nicht abgebildet – alternativ: Unterbindung, Exzision und Stripping von Varizen: (isolierte) Rezidivcrossektomie: V. saphena magna K4 Tab. 2: Vergleich der EBM-Bewertungen von 2023 und 2024. Tab. 1: Was ist neu in der OPS-Version 2024? (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) • Überarbeitung und Umstrukturierung des Kodebereichs für die Entfernung und den Verschluss von Varizen (5-385 ff.). • Einführung einer Subklassifikationsliste zur Lokalisationsangabe der entfernten oder verschlossenen Vene. • Änderung der Klassentitel mehrerer Kodes (5-385.4 bis 5-385.6, 5-385.7 ff.). Streichung des Kodes für die lokale Lasertherapie. Streichung und Überleitung des bisherigen Kodes für die endovenöse Lasertherapie auf die neuen Kodes für den Primär- und Rezidiveingriff unterteilt nach der Lokalisation (5-385.g ff., 5-385.h ff.). • Einführung neuer Kodes für die duplexsonographische Schaumsklerosierung, die endoluminale Radiofrequenzablation bei Rezidiv und die Rezidivcrossektomie und Exhairese • jeweils unterteilt nach der Lokalisation (5-385.f ff., 5-385.j ff., 5-385.k ff.)

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