vasomed 1 | 2024

36 36. Jahrgang_1_2024 EBM-Tipp Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos! Zeitvorgaben: Welche sind mit der Abrechnung anzugeben? Für alle ärztlichen Leistungen ist für Prüfungen auf der Basis von Zeitprofilen in Anhang 3 des EBM eine Prüfzeit festgelegt. Einige Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM setzen eine Mindestzeit der Erbringung voraus, andere GOP sind nur zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten berechnungsfähig. Die Prüfzeiten in Anhang 3 des EBM spielen für die Erbringung und Abrechnung der einzelnen GOP keine Rolle. Aber: Die Prüfzeiten werden auf das Tages- bzw. Quartalsprofil angerechnet. Bei Überschreitung der Zeitobergrenzen ist mit einer Plausibilitätsprüfung zu rechnen. GOP mit Uhrzeitangaben Einige Positionen des EBM sind nur bei Erbringung zu festgelegten Zeiten berechnungsfähig, z. B. unvorhergesehene Inanspruchnahmen nach den GOP 01100 bis 01102. Bei Inanspruchnahmen zu den in diesen GOP genannten Uhrzeiten ist bei der Abrechnung die Uhrzeit der Leistungsausführung nicht anzugeben. Mit der Abrechnung dieser GOP wird dokumentiert, dass der geforderte Leistungsinhalt – die Inanspruchnahme zu den in den Leistungslegenden genannten Zeiten – erfüllt wurde. Dem Vernehmen nach verlangen einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) bei den GOP 01100 bis 01102 die Angabe der Uhrzeit der Erbringung. Die Notwendigkeit dazu lässt sich aus dem EBM nicht ableiten. GOP mit Mindestzeiten Definitive Zeitvorgaben in den GOP des EBM sind bindend. Eine Reihe von Ärztinnen und Ärzten mit angiologischem oder phlebologischem Tätigkeitsschwerpunkt hat die Genehmigung, Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach den GOP 35100 und 35110 auszuführen und abzurechnen. Vorgegeben für die Erbringung dieser GOP ist jeweils eine Mindestdauer von 15 Minuten. Die Zeit der Erbringung ist nicht mit der Abrechnung anzugeben, etwa mit der Zeitangabe 10:00 bis 10:15 Uhr. Die vorgegebene Mindestdauer zur Berechnung der GOP 35100 und 35110 ist zusammenhängend zu erbringen, ausgenommen die Erbringung muss wegen unaufschiebbarer anderer Leistungen, z.B. zur Behandlung eines Notfalls, kurzfristig unterbrochen werden. Nicht zulässig ist es, getrennt voneinander erbrachte psychosomatische Behandlungen im Sinne der GOP 35100 und 35110, z.B. sieben Minuten vormittags und acht Minuten nachmittags oder an einem anderen Tag, zu addieren. Bei Zeitvorgaben im EBM müssen die entsprechenden Leistungen in einer Sitzung ausgeführt werden. Ausnahme: GOP im Notfalldienst In einigen Bezirken nehmen auch Ärztinnen und Ärzte mit angiologischem oder phlebologischem Schwerpunkt am organisierten Notfalldienst teil. Bei Inanspruchnahmen im organisierten Notfalldienst sind die GOP 01210 bis 01218 zu berechnen. Bei Abrechnung dieser GOP ist die Angabe der Uhrzeit der Erbringung obligat. Erfolgt beispielsweise eine Inanspruchnahme im Notfalldienst um 20:00 Uhr ist zusätzlich zur Notfallpauschale 01212 die Uhrzeit (z.B. 20:10 Uhr) anzugeben. Uhrzeiten bei Besuchen Wenn Angiologinnen und Angiologen oder Phlebologinnen und Phlebologen – was relativ selten der Fall ist – Hausbesuche durchführen, sind diese in Abhängigkeit von der Uhrzeit der Erbringung zu berechnen. Wie bei den GOP 01100 bis 01102 ist auch bei den GOP 01410 bis 01413 und 01415 keine Uhrzeitangabe erforderlich. Auch dies wird von einigen KVen offensichtlich anders gesehen, obwohl der EBM eine Uhrzeitangabe bei diesen GOP nicht vorsieht. Es ist aber zu empfehlen, die Uhrzeiten der Erbringung bei dringenden Besuchen zu dokumentieren. Ausnahme: Bei der Berechnung von Besuchen im organisierten Notfalldienst mit der GOP 01418 ist die Uhrzeitangabe obligat. Zeitangaben in Anhang 3 des EBM Für alle GOP sind in Anhang 3 des EBM Prüfzeiten angegeben. Die dort angegebenen Zeitkontingente können bei rationeller Leistungserbringung durchaus unterschritten werden, werden aber bei der Ermittlung der Tages- und Quartalszeitprofile im angegebenen Umfang einbezogen. Fazit • Die in Anhang 3 des EBM angegebenen Prüfzeiten können unterschritten werden. • Bei der Erbringung von GOP mit Mindestzeitvorgaben ist die Uhrzeit der Erbringung bei der Abrechnung nicht anzugeben. • Beinhalten GOP Mindestzeitvorgaben, können diese nicht unterschritten werden. • Bei Berechnung der GOP 01210, 01212, 01214, 01216, 01218 und Besuchen nach GOP 01418 ist die Uhrzeitangabe der Erbringung obligat.

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