Wirtschaftsmagazin für die frauenärztliche Praxis 5/2022

Urteile Kindergeld bei Facharztweiterbildung? Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass eine Weiterbildung zum Facharzt kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung ist. Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich lediglich um eine Zweitausbildung. Das ist wichtig für den Kindergeldanspruch der Eltern des Studenten. Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung. Damit endet auch der Anspruch auf die Kindergeldzahlung. Die Ausbildung im Rahmen der Facharztweiterbildung tritt hinter die Berufstätigkeit zurück, aus der hier bereits eine Vergütung für die Tätigkeit als Arzt erzielt wurde. §§ Niedersächsisches FG, 9 K 114/21 Wer beim Impfstatus täuscht, fliegt Galt in einem Betrieb während des Sommers 2021, dass nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zugang zu ihrem Arbeitsplatz haben, kann ein Mitarbeiter seinen Job verlieren, wenn sich herausstellt, dass er den Arbeitgeber über seinen Corona-Impfstatus getäuscht hat, bzw. hat täuschen wollen. Legt der Mann regelmäßig negative Tests vor, um arbeiten zu können, kommt er dann nach einer Erkrankung anderer Art zurück und legt plötzlich einen Barcode zum Nachweis einer Impfung vor, aus dem hervorgeht, dass er schon zweimal geimpft worden sei und kann er sein Verhalten nicht erklären, darf ihm fristlos gekündigt werden. In dem Versuch, durch Vorlage eines unrichtigen Impfnachweises Zutritt zum Betrieb zu erwirken, liege eine massive Pflichtverletzung. §§ ArG Siegburg, 3 Ca 2171/21 Corona-Angst kann teuer werden Haben Arbeitgeber Beschäftigte nach der Rückkehr aus dem Urlaub für eine gewisse Zeit unbezahlt vom Betrieb ausgeschlossen, obwohl die behördliche Coronaquarantäneverordnung das nicht gefordert hatte, so müssen sie den Mitarbeitern Gehalt nachzahlen. Hier ging es um einen Urlaubsrückkehrer, der ein 14-tägiges Betretungsverbot für seinen Betrieb trotz negativer Coronatests erhalten hatte. Das gelte auch, wenn das Urlaubsland zu dem Zeitpunkt vom Robert Koch-Institut als „Risikogebiet“ eingestuft worden war. §§ BAG, 5 AZR 154/22 Quelle: Redaktionsbüro Wolfgang Büser Verlosung des Monats „Kleine Auszeiten“ Losfahren, erholen und genießen. Man braucht nicht viel, um den Alltagstrubel hinter sich zu lassen: Zwei, drei Tage zu Fuß, per Rad oder mit dem Kanu in bezaubernden Landschaften reichen, um wieder Energie zu tanken. Damit Sie dafür möglichst wenig selbst planen müssen, versammelt die ZEIT-Edition „Kleine Auszeiten“ über 200 zauberhafte Wochenendtrips in ganz Deutschland: Ob eine Übernachtung in einem Strandkorb oder eine Wanderung auf alten Pilgerwegen – entdecken Sie ganz entspannt die idyllische Natur oder besondere Orte in Ihrer Umgebung. Dazu gibt es den praktischen Faltrucksack für die Unternehmungen vor Ort. Exklusiv im ZEIT-Shop erhältlich: shop.zeit.de/auszeiten X Wir verlosen 4x 1 ZEIT-Edition „Kleine Auszeiten“. Viel Glück! ZEIT-Edition „Kleine Auszeiten“, 4 Bände (Broschur) im Schuber, je Buch 224 Seiten, 15 x 20,5cm; Streckenverläufe als GPX-Daten-Download, plus Faltrucksack, 79,95€ X Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (gemäß Artikel 6 Absatz 1 DSGVO). Weitere Angaben zum Datenverarbeitungsprozess finden Sie im Impressum dieser Ausgabe sowie unter ni-a.de/datenschutz Nutzen Sie den QR-Code, gehen sie auf www.ni-a.de/gewinn oder senden Sie uns für Ihre Teilnahme eine E-Mail mit dem Stichwort „Verlosung des Monats 5/2022“ mit Ihrem Namen und Ihrer Postadresse an: info@wpv.de. Einsendeschluss: 21.10.2022 Gewinnen Sie die Verlosung des Monats! Digital-Tipp des Monats App „TeamBaby“ Die Erfüllung der Bedürfnisse werdender Eltern erfordert Kommunikation zwischen den Beteiligten, vom medizinischen Fachpersonal bis zum eigenen Umfeld. Im Rahmen eines Forschungsprojekts der Jacobs University wurde die Trainingsapp „TeamBaby“ entwickelt. Ihr Ziel: Eine gute Kommunikation im Kontext der Geburtshilfe zu fördern. So soll zu einer Verbesserung der Gesundheitsfürsorge beigetragen werden. Neun interaktive Trainingseinheiten unterstützen werdende Eltern dabei, Kommunikationstechniken und -strategien in praxisnahen Übungen kennenzulernen und zu verbessern. Die kostenlose App richtet sich an werdende Mütter und deren Partnerinnen und Partner sowie Mitarbeitende in der Geburtshilfe. Medizinisches Fachpersonal kann über die App feststellen, an welchen Stellen es in der Arzt-Patienten-­ Kommunikation eventuell „hakt“. Quelle: Jacobs University gGmbH BILD(ER): FOTODUETS – SHUTTERSTOCK MAGAZ I N 6 Wirtschaftsmagazin für die frauenärztliche Praxis 5/2022

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